Rechtsprechung
BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Hemmung der Verjährung eines erbrechtlichen Erstattungsanspruchs durch ein rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereichtes Gesuch um Prozesskostenhilfe - Erklärung der armen Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie entsprechende Belege als ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 203; ZPO § 270 Abs. 3
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 221/87
- BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3149
- MDR 1989, 720
- FamRZ 1989, 728
- VersR 1989, 642
- DB 1989, 1465
- JZ 1989, 504
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Diese der Aufhebung zugrundeliegende materiell-rechtliche Beurteilung unterliegt wie bei einer kassatorischen Entscheidung nach § 539 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 31, 358; 50, 25, 28).Auf den weiteren Rechtsfehler des Tatrichters, daß er den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen hat, obwohl die Voraussetzungen der §§ 538, 539 ZPO nicht vorlagen und § 538 ZPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entsprechend auf den Fall angewendet werden darf, daß die Klage wegen Verjährung abgewiesen worden ist, es sei denn, daß das Berufungsgericht ein Grundurteil erläßt (BGHZ 50, 25, 26, 28; BGH Urteil vom 19. Juni 1985, IVa ZR 114/83 = NJW 1985, 2945, insoweit in BGHZ 95, 76 [BGH 19.06.1985 - IVa ZR 114/83] nicht abgedruckt), kommt es danach nicht mehr an.
- BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Es handelte sich danach nicht um ein ordnungsgemäß begründetes und belegtes Gesuch (BGH Beschluß vom 20. Dezember 1984, V ZB 7/84 = VersR 1985, 287). - BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58
Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Diese der Aufhebung zugrundeliegende materiell-rechtliche Beurteilung unterliegt wie bei einer kassatorischen Entscheidung nach § 539 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 31, 358; 50, 25, 28).
- BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Auf den weiteren Rechtsfehler des Tatrichters, daß er den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen hat, obwohl die Voraussetzungen der §§ 538, 539 ZPO nicht vorlagen und § 538 ZPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entsprechend auf den Fall angewendet werden darf, daß die Klage wegen Verjährung abgewiesen worden ist, es sei denn, daß das Berufungsgericht ein Grundurteil erläßt (BGHZ 50, 25, 26, 28; BGH Urteil vom 19. Juni 1985, IVa ZR 114/83 = NJW 1985, 2945, insoweit in BGHZ 95, 76 [BGH 19.06.1985 - IVa ZR 114/83] nicht abgedruckt), kommt es danach nicht mehr an. - BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Für beides wäre Voraussetzung, daß die Klägerin rechtzeitig, d.h. vor Eintritt der Verjährung, ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozeßkostenhilfe-Gesuch eingereicht hätte (BGHZ 70, 235, 239 und ständig). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86
Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags
Auszug aus BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Der Berufungsantrag muß erkennen lassen, welche sachliche Abänderung der Entscheidung der Berufungskläger verfolgt (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1987, IVb ZR 52/86 = NJW 1987, 3264, 3265 m.Nachw.).
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99
Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung
Ist die Masse zur Tragung der Kosten des Anfechtungsprozesses außerstande, wird zwar die Frist des § 41 Abs. 1 Satz 1 KO durch ein rechtzeitig gestelltes, ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch gehemmt im Sinne von § 203 Abs. 2 BGB (BGHZ 70, 235, 237; BGH, Urt. v. 8. März 1989 - IVa ZR 221/87, NJW 1989, 3149). - BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98
Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts
Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Fällen vom Landgericht bejahter, vom Berufungsgericht verneinter Verjährung des eingeklagten Anspruches abgelehnt; eine Zurückverweisung nach § 538 ZPO ist nur möglich, wenn das Berufungsgericht ein Grundurteil erläßt (Urteile vom 21. März 1968 - VII ZR 84/67, BGHZ 50, 25; vom 19. April 1978 - VIII ZR 39/77, BGHZ 71, 226, 231; vom 19. Juni 1985 - IVa ZR 114/83, NJW 1985, 2945, 2946 und vom 8. März 1989 - IV a ZR 221/87, NJW 1989, 3149). - BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (vgl. Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG, MDR 1974, 965; BGH, MDR 1989, 720; ferner: Meyer, NJW 1995, 2139;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 60 Rn. 9;… Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
- BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05
Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der …
Doch wahrt dieses eine gesetzliche Frist nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn es vor Fristablauf in ordnungsgemäßer Form bei Gericht eingeht (vgl. für die Wiedereinsetzung nach der Versäumung von Rechtsmittelfristen: BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 unter II 2; vom 12. Februar 2003 - XII ZR 232/02 - FamRZ 2003, 668 und ständig; für die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung: BGHZ 70, 235, 237, 239; BGH, Urteile vom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87 - VersR 1989, 642; vom 29. Oktober 2003 - IV ZR 26/03 - FamRZ 2004, 177 unter II 1;… für die Frist des § 12 Abs. 3 VVG: BGHZ 98 aaO und Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 17/88 - NJW-RR 1989, 675 unter 1). - VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 11 S 2397/92
Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die …
Hierfür muß sich der Antragsteller des vom Bundesminister der Justiz eingeführten Vordrucks (§ 117 Abs. 4 ZPO) bedienen, der grundsätzlich vollständig auszufüllen ist (vgl. BGH Urt. v. 8.3.1989 - IV a ZR 221/87 - JZ 1989, 504; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.1991 - Bs IV 205/91 - NVwZ-RR 1992, 668).Außerdem müssen die entsprechenden Belege beigefügt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.1991 - A 16 S 335/91 - Hess.VGH, Beschl. v. 28.12.1988 - 10 TP 4824/88 - Anwaltsblatt 1990, 55, BGH, Urt. v. 8.3.1989 - IV a ZR 221/87 - JZ 1989, 504).
Gibt der Antragsteller im Prozeßkostenhilfeantrag an, vom Sozialamt laufende Leistungen zum Lebensunterhalt zu beziehen, so muß als Beleg hierfür zunächst ein Nachweis über die Höhe der ihm gewährten Sozialhilfeleistungen vorgelegt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.1991 - A 16 S 334/91 - BGH, Urt. v. 8.3.1989 - IV a ZR 221/87 - JZ 1989, 504, Hess.VGH, Beschl. v. 28.12.1988 - 10 TP 4824/88 - Anwaltsblatt 1990, 55 und OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.1991 - Bs IV 205/91 - NVwZ-RR 1992, 668).
- BGH, 08.02.1995 - XII ZR 24/94
Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung
Als Hindernis für die Rechtsverfolgung im Sinne von § 203 Abs. 2 BGB ist das Unvermögen einer Partei, die Prozeßkosten zu tragen, anerkannt (BGHZ 70, 235, 239; BGH, Urteile vom 24. März 1987 - VI ZR 217/86 - BGHR BGB § 203 Abs. 2 höhere Gewalt 1 = NJW 1987, 3120 , vom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87 - BGHR aaO. höhere Gewalt 2 und Senatsurteil vom 9. Januar 1991 - XII ZR 85/90 - BGHR aaO. höhere Gewalt 4 = FamRZ 1991, 545). - OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97
Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss; Hinreichende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.12.2008 - XI ZR 525/07
Berücksichtigung eines vor dem 1. Januar 2002 gestellten …
Hierzu mussten aber innerhalb der Verjährungsfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Bewilligungsgesuch eingereicht und die nach § 117 ZPO erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig dem Gericht vorgelegt werden (vgl. BGHZ 70, 235, 237, 239 ; BGH, Urteile vom 20. Dezember 1988 - IX ZR 88/88, WM 1989, 450, 453 undvom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87, NJW 1989, 3149); außerdem war weitere Voraussetzung, dass der Antragsteller subjektiv der Ansicht sein durfte, er sei bedürftig (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81, VersR 1982, 41 f.; OLG Düsseldorf WM 1998, 1628, 1630) . - OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage
Die Klage wird in diesem Fall nur anhängig (BGH, WM 1989, 970 = VersR 1989, 62), nicht rechtshängig (vgl. BGH, NJW 1972, 1373). - BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des …
Mangels jeglicher Belege durfte der Kläger bei Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht darauf vertrauen, daß seinem Prozeßkostenhilfeantrag - allein auf der Grundlage seiner bis dahin erfolgten Darlegung - entsprochen würde (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - V ZB 7/84 - VersR 1985, 287; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87 - VersR 1989, 642). - OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
Anfechtungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag
- OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01
Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen …
- OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
- OLG Dresden, 20.05.2022 - 4 W 245/22
Die Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt auch dann …
- BGH, 29.10.2003 - IV ZR 26/03
Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfeantrages
- BGH, 05.12.2001 - IV ZB 21/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Bewilligung von …
- OLG Köln, 23.01.1991 - 2 U 56/90
Haftung des Treuhänders für falsche Prospektangaben
- OLG München, 19.12.1996 - 25 W 3385/96
Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist durch Antrag auf Gewährung von …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1991 - A 16 S 335/91
Zur Nachweispflicht bei einem Prozeßkostenhilfeantrag
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 11 S 488/93
(Kein Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des AsylVfG § 55 Abs 1F: 1992-06-26) …
- OLG Frankfurt, 12.10.1998 - 1 UF 207/98
- OLG Saarbrücken, 07.02.1996 - 9 WF 36/96
Pflicht zur Vorlage von Unterlagen bei PKH-Antrag
- AG Bad Iburg, 10.02.2003 - 4d C 1075/02
Voraussetzungen der Hemmung einer Verjährung durch einen Antrag auf …
Rechtsprechung
BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und Hehelerei - Prozessvoraussetzung einer ordnungsmäßigen Anklageerhebung hinsichtlich der wahldeutigen Verurteilung wegen Betruges oder Hehlerei - Zulässigkeit der wahldeutigen Verurteilung wegen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1867
- MDR 1989, 655
- NStZ 1989, 266
- JZ 1989, 504
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87
Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Ein Angeklagter ist (nur) wegen Hehlerei zu verurteilen, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob er Mittäter des Betrugs war, jedoch feststeht, daß er einen Teil der durch den Betrug erlangten Beute in Kenntnis der Vortat von den Tätern des Betrugs erhalten hat (im Anschluß an BGHSt 35, 86 = NJW 1988, 921 [BGH 11.11.1987 - 2 StR 506/87]).).Die im Anschluß an den gegenüber den Brüdern A. verübten Betrug noch am selben Tag in nicht allzu großer Entfernung vom Tatort vorgenommene Teilung der Beute stellte nämlich noch keinen anderen geschichtlichen Vorgang dar, sondern wurde von dem in der zugelassenen Anklage - die in der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen die Beuteteilung ausdrücklich erörtert - bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis mit umfaßt, so daß sie mit diesem einen einheitlichen Vorgang bildete (vgl. BGHSt 35, 86, 88 = NStZ 1988, 455 mit Anmerkung Weiter).
Dies hat der 2. Strafsenat für den vergleichbaren Fall der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung und der zweifelsfreien Feststellung der dieser nachfolgenden Hehlerei entschieden (BGHSt 35, 86).
Kommt eine Verurteilung nach §§ 263, 25 Abs. 2 StGB aber nicht in Betracht, so ist eine (eindeutige) Verurteilung wegen Hehlerei geboten (BGHSt 35, 86, 89;… Wolter, Wahlfeststellung und in dubio pro reo, 1987, S. 42; ders. NStZ 1988, 456;… Rudolphi in SK Anh. zu § 55 StGB Rdn. 25;… vgl. auch Schmoller, Alternative Tatsachenaufklärung im Strafrecht, 1986, S. 234;… a.A. bei "tatbestandlicher Postpendenz" Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 1 StGB Rdn. 98;… differenzierend Küper in Festschrift für Lange, 1976, S. 65, 73 ff).
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Eines Rückgriffs auf die - durch den Betrug sonst ausgeschlossene (vgl. BGHSt 14, 38, 43 ff) und durch die Hehlerei sonst verdrängte (…vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 259 StGB Rdn. 30) - Unterschlagung (§ 246 StGB), wie Günther es vorschlägt (…Verurteilungen im Strafprozeß trotz subsumtionsrelevanter Tatsachenzweifel, 1976, S. 268 ff; JZ 1976, 665 ff; JR 1982, 81 f), bedarf es deswegen hier nicht. - BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Die Prozeßvoraussetzung einer ordnungsmäßigen Anklageerhebung (vgl. BGHSt 32, 146, 150) ist auch hinsichtlich der wahldeutigen Verurteilung wegen Betruges oder Hehlerei erfüllt, obwohl dem Angeklagten in der Anklageschrift nur zur Last gelegt worden war, "im Zusammenwirken mit anderen Mittätern falsche Goldbarren aus Italien" beschafft und "diese in Köln an die Gebrüder A. für 140.000,- DM" verkauft, somit einen Betrug gegenüber den Brüdern A. begangen zu haben (Bd. V Bl. 1569 d.A.), und eine Nachtragsanklage nicht erhoben wurde.
- BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Da insoweit - anders als in dem der Entscheidung BGH NStZ 1989, 37 zugrundeliegenden Fall (vgl. dazu auch einerseits Roxin JZ 1988, 260, 261, andererseits Gillmeister NStZ 1989, 1, 4 f.) - eine Tat im Sinne des § 264 StPO vorlag, bedurfte es im vorliegenden Fall zur Aburteilung wegen einer wahlweise neben dem Betrug begangenen Hehlerei keiner Nachtragsanklage, sondern lediglich eines - hier in der Hauptverhandlung auch gegebenen - Hinweises auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes nach § 265 StPO. - BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84
Pelzhändler - §§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Der erkennende Senat hat hingegen wegen der unterschiedlichen Rechtsgüter die einerseits durch § 242 StGB andererseits durch § 263 StGB geschützt werden sollen, vor allem aber wegen des unterschiedlichen Täterwillens die Möglichkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Beihilfe zum Betrug verneint (NStZ 1985, 123). - BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies zwar in einem obiter dictum bejaht (NJW 1974, 804); auch der 5. Strafsenat ist in einem Beschluß, bei dem die wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Hehlerei auf Grund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde, hiervon anscheinend stillschweigend ausgegangen (Beschluß vom 19. April 1977 - 5 StR 142/77). - BGH, 19.04.1977 - 5 StR 142/77
Umfang der für eine Wahlfeststellung erforderlichen Tatsachenfeststellung
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies zwar in einem obiter dictum bejaht (NJW 1974, 804); auch der 5. Strafsenat ist in einem Beschluß, bei dem die wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Hehlerei auf Grund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde, hiervon anscheinend stillschweigend ausgegangen (Beschluß vom 19. April 1977 - 5 StR 142/77).
- BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der …
Die Annahme der Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung wegen rechtsethischer und psychologischer Vergleichbarkeit betraf zunächst erneut nur die Alternative zwischen Diebstahl oder Hehlerei (BGH, Urteil vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 353/51, BGHSt 1, 327, 328; Urteil vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52, BGHSt 4, 128, 129; Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388; Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388), im Folgenden aber auch weitere Konstellationen, wie etwa die Alternative zwischen Raub oder räuberischer Erpressung (BGH, Urteil vom 12. Januar 1954 - 1 StR 631/53, BGHSt 5, 280, 281), Diebstahl oder Begünstigung (Senat, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 316/70, BGHSt 23, 360 f.), Betrug oder Hehlerei (BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 1/74, NJW 1974, 804, 805; krit. BGH, Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 628/88, NJW 1989, 1867). - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; BGH NStZ 1989, 266;… BGHR StPO § 264 Tatidentität 2;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w. N.). - BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95
Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff: …
In derartigen Fällen ist eine eindeutige Verurteilung - sogenannte Postpendenzfeststellung - geboten (BGHSt 35, 86 m.w.N.; BGH NStZ 1989, 266; 1989, 574).
- BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11
Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung); …
Darüber hinaus kann angesichts des gegebenen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs zwischen Vortat und Geldwäsche (vgl. hierzu etwa BGH…, Urteil vom 11. März 1999 - 4 StR 526/98, BGHR StPO § 260 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 628/88, BGHR StPO 264 Abs. 1 Tatidentität 15; Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 89) die Tatidentität hier nicht zweifelhaft sein. - BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98
Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne
Das gilt aber nur dann, wenn Diebstahl und Anschlußdelikt nach Tatzeit, Tatort, Tatobjekt und Tatbild einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bilden (vgl. BGHSt 32, 215, 216;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 264 Rdn. 2a m.w.N.), so etwa bei Aufteilung der Beute unmittelbar im Anschluß an die Vortat, wenn zweifelhaft bleibt, ob der Angeklagte hieran bereits als Mittäter beteiligt war, aber feststeht, daß er seinen Beuteanteil vom Täter in Tatortnähe sogleich nach der Tat erhalten hat (vgl. BGHSt 35, 86, 88; BGH NStZ 1989, 266; s. andererseits (zwei Taten) BGHSt 35, 60, 63 f.; 35, 80, 82; BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 5; OLG. - BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche …
Im Verhältnis zwischen Hehlerei in der Tatvariante des Sich-Verschaffens und der vermögensschädigenden Vortat ist eine solche nur dann zulässig, wenn feststeht, daß der Angeklagte faktisch alle Tatbestandsmerkmale der Hehlerei erfüllt, also auch, daß er das Hehlgut von einem anderen Täter der Vortat erlangt hat, jedoch offenbleibt, ob er selbst als Mittäter an der Vortat beteiligt war (BGHSt 35, 86, 89; BGH NJW 1989, 1867, 1868). - BGH, 20.12.2007 - 4 StR 306/07
Revisibilität der Beweiswürdigung (erschöpfende Würdigung belastender Indizien; …
Das vom Landgericht als versuchte Strafvereitelung bewertete Geschehen steht hier mit dem angeklagte Tatgeschehen in einem derartig engen örtlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, dass die Annahme eines einheitlichen geschichtlichen Lebensvorganges und damit einer Tat nicht zu beanstanden ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1989, 266; 1999, 206). - OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15
Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der …
Bei Konstellationen der Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl nachfolgenden "Nachtat" der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (BGHSt 35, 86 (89), BGH, Urteil vom 23. Februar 1989, Az.: 4 StR 628/88 = NStZ 1989, 266; BGH, Urteil vom 14. September 1989, Az.: 4 StR 170/89 = NStZ 1989, 574; zur Abgrenzung zwischen Wahl- oder Postpendenzfeststellung bei Betrug und Untreue: vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 1994, Az.: 2 Ss 4/94 = MDR 1994, 712, 713), zugleich aber wegen der nicht erweislichen Vortat freizusprechen (BGH NStZ 2011, 510;… Meyer-Goßner /Schmitt (58. Aufl.) § 260 Rn. 27mwN). - BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89
Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung
Das hat der 2. Strafsenat für den Fall des fehlenden Nachweises der Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung und der zweifelsfreien Feststellung der dieser nachfolgenden Hehlerhandlung entschieden (BGHSt 35, 86, 89), und der erkennende Senat ist im Falle eines nicht ausreichenden Beweises für eine Mittäterschaft beim Betrug und sicherer Feststellungen zu der nachfolgenden Hehlerei zu dem gleichen Ergebnis gekommen (BGH NStZ 1989, 266 m.w.Nachw.). - BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89
Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Angeklagte wegen Hehlerei zu verurteilen ist, wenn zweifelhaft bleibt, ob er an der schweren räuberischen Erpressung als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war, jedoch feststeht, daß er einen Beuteanteil in Kenntnis der Vortat vom Täter erhalten hat (BGHSt 35, 86; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 2).